
Von einer Pool-Vereinbarung spricht man im Sachenrecht, wenn mehrere Gläubiger, die sich gegenüber einem gemeinsamen Schuldner mit einem (verlängerten) Eigentumsvorbehalt abgesichert haben eine Vereinbarung über die gemeinsame Verwertung der Sicherheiten treffen. Damit umgehen sie Streitigkeiten, wenn z.B. der Schuldner durch Vermischung der Ma...
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